Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reto Zollinger Consulting · Goldbergstrasse 10b · 8212 Neuhausen am Rheinfall
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Reto Zollinger Consulting (nachfolgend «wir») und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über Beratungs-, Projekt- und Dokumentationsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Die widerspruchslose Erbringung von Leistungen gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Wir richten unser Angebot an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenrechts kommen nicht regelmässig zustande; wo sie zustande kommen, gehen zwingende Konsumentenschutzbestimmungen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch unterzeichnete Offerte oder durch Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen des Kunden. Als Schriftform gilt auch die Kommunikation per E-Mail.
2.3 Massgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Offerte oder Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Offerte, diese AGB.
3. Leistungen
3.1 Wir erbringen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Cyber Security, Netzwerk, Cloud und Datensouveränität, Beschaffungs- und Ausschreibungsbegleitung, Markterschliessung und Vertriebsentwicklung sowie visuelle Dokumentation für Unternehmen.
3.2 Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR). Wir schulden sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere sagen wir keinen Zuschlag bei Ausschreibungen, keinen Vertragsabschluss und kein Umsatz- oder Absatzergebnis zu.
3.3 Werden klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse geschuldet — etwa ein schriftlicher Bericht, ein Anforderungskatalog oder eine Bildstrecke — richtet sich die Beurteilung nach Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR).
3.4 Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf ausstehende Mitwirkung des Kunden zurückgehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
3.5 Wir dürfen zur Erfüllung Dritte beiziehen. Wir informieren den Kunden vorab darüber, wer beteiligt ist, und stellen sicher, dass beigezogene Dritte gleichwertigen Geheimhaltungspflichten unterstehen.
4. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
4.1 In der Beratung von Anwenderorganisationen arbeiten wir herstellerunabhängig. Wir erhalten für empfohlene Produkte oder Dienstleistungen keine Provisionen, Rückvergütungen oder Handelsmargen von Anbietern.
4.2 Wir erbringen zugleich Leistungen für Anbieter von ICT- und Cyber-Security-Lösungen, namentlich in der Markterschliessung und Vertriebsentwicklung. Bestehende Mandatsbeziehungen zu Anbietern, die für ein Beratungsmandat relevant sein könnten, legen wir vor Vertragsschluss offen.
4.3 Ergibt sich während eines Mandats ein Interessenkonflikt, informieren wir den Kunden unverzüglich. Beide Parteien können das Mandat in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist beenden; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde stellt uns rechtzeitig, vollständig und kostenlos die Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die wir zur Leistungserbringung benötigen.
5.2 Der Kunde benennt eine Ansprechperson mit ausreichender Entscheidungsbefugnis.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die überlassenen Unterlagen und Informationen inhaltlich zutreffend sind und dass ihre Weitergabe an uns zulässig ist. Wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
5.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können wir Mehraufwand nach Aufwand verrechnen.
6. Honorar, Spesen und Zahlung
6.1 Das Honorar richtet sich nach der Offerte. Die Standortbestimmung wird zum Fixpreis erbracht. Umsetzungsmandate werden nach effektivem Aufwand zum vereinbarten Tages- oder Stundenansatz abgerechnet, wobei je Etappe ein Kostendach vereinbart wird.
6.2 Bei Aufwandvergütung rechnen wir in Einheiten von 15 Minuten ab. Wir informieren den Kunden, sobald absehbar ist, dass ein vereinbartes Kostendach erreicht wird; Mehraufwand darüber hinaus bedarf der vorgängigen Zustimmung.
6.3 Wird nach der Standortbestimmung innert drei Monaten ein Mandat erteilt, wird das dafür bezahlte Honorar vollständig an das Mandatshonorar angerechnet.
6.4 Reise- und Aufenthaltskosten, Fremdleistungen sowie projektbezogene Auslagen werden zusätzlich nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit wird zu 50 Prozent des vereinbarten Ansatzes verrechnet.
6.5 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sollte die Steuerpflicht künftig eintreten, kommt die Mehrwertsteuer zum vereinbarten Honorar hinzu.
6.6 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Mandaten über CHF 10'000 sind Teilrechnungen nach Projektfortschritt zulässig.
6.7 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet (Art. 104 Abs. 1 OR). Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
6.8 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen, ausser die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
7.1 An den im Rahmen des Mandats erstellten Arbeitsergebnissen — Berichten, Konzepten, Analysen, Vorlagen, Bildmaterial — erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
7.2 Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Verwertung ausserhalb des Kundenunternehmens bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe innerhalb eines Konzernverbunds sowie an beauftragte Beraterinnen und Berater des Kunden ist ohne besondere Zustimmung zulässig.
7.3 Wir bleiben berechtigt, das im Mandat erworbene allgemeine Erfahrungswissen — Methoden, Vorgehensweisen, Know-how — uneingeschränkt weiterzuverwenden. Vertrauliche Informationen des Kunden sind davon ausgenommen.
7.4 Urheberrechte, Marken- und sonstige Schutzrechte an unseren Methoden, Vorlagen und Werkzeugen verbleiben bei uns.
8. Besondere Bestimmungen für Bild- und Videoleistungen
8.1 Bei fotografischen und filmischen Leistungen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung die in der Offerte bezeichneten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung gilt: nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Kommunikationszwecke des Kunden (Website, Social Media, Präsentationen, Print). Nicht eingeschlossen sind Weiterverkauf, Unterlizenzierung und die Verwendung durch Dritte.
8.2 Bearbeitungen, die den Werkcharakter wesentlich verändern, bedürfen unserer Zustimmung. Ein Urhebervermerk wird nach Möglichkeit angebracht; bei Verzicht darauf ist dies in der Offerte festzuhalten.
8.3 Für die Einwilligung abgebildeter Personen sowie für Aufnahmebewilligungen auf privatem Grund und in Sicherheitsbereichen ist der Kunde verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.4 Drohnenaufnahmen erbringen wir im Rahmen der geltenden schweizerischen Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge. Sind für den gewünschten Einsatzort behördliche Bewilligungen, Grundeigentümerzustimmungen oder Betriebsgenehmigungen erforderlich, klären wir dies vorgängig ab; die damit verbundenen Kosten und Wartezeiten gehen zulasten des Kunden. Kann ein Flug aus Witterungs-, Sicherheits- oder Bewilligungsgründen nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesem Fall nicht.
8.5 Wir dürfen im Rahmen des Mandats entstandenes Bildmaterial für eigene Referenzzwecke verwenden, sofern der Kunde dem nicht widerspricht und keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.
9. Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
9.2 Die Geheimhaltungspflicht besteht während der Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus fort. Für Informationen, die dem Berufs-, Bank- oder Amtsgeheimnis unterstehen, gilt sie unbefristet.
9.3 Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vorher rechtmässig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Im letzten Fall informieren wir den Kunden vorgängig, soweit rechtlich zulässig.
9.4 Wir nennen den Kunden nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz.
10. Datenschutz
10.1 Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, namentlich das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Werden wir für den Kunden Personendaten in dessen Auftrag bearbeiten, schliessen die Parteien vorgängig eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
10.3 Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
11. Haftung
11.1 Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen, uneingeschränkt. Diese Haftung kann nach Art. 100 Abs. 1 OR nicht wegbedungen werden.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den Betrag des im betreffenden Mandat vereinbarten Honorars begrenzt, höchstens jedoch auf CHF 50'000 pro Schadenfall und CHF 100'000 pro Kalenderjahr.
11.3 Ausgeschlossen ist — soweit gesetzlich zulässig — die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter.
11.4 Für das Verhalten beigezogener Dritter haften wir nur bei ungenügender Sorgfalt in deren Auswahl und Instruktion.
11.5 Entscheidungen des Kunden auf Grundlage unserer Beratung trifft der Kunde in eigener Verantwortung. Wir übernehmen keine Organ-, Geschäftsführungs- oder Compliance-Verantwortung.
11.6 Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung. Wo solche Fragen berührt werden, weisen wir darauf hin und empfehlen den Beizug entsprechender Fachpersonen.
11.7 Ansprüche gegen uns verjähren nach 24 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflicht, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten.
12. Vertragsdauer und Beendigung
12.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen oder mit Ablauf der vereinbarten Dauer.
12.2 Bei Mandaten auf unbestimmte Zeit kann jede Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich kündigen.
12.3 Das jederzeitige Widerrufsrecht nach Art. 404 OR bleibt vorbehalten. Wird ein Mandat zur Unzeit widerrufen, ist der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. In jedem Fall sind bereits erbrachte Leistungen und getätigte Auslagen zu vergüten.
12.4 Aus wichtigem Grund kann jede Partei den Vertrag fristlos beenden, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder bei Eröffnung des Konkurses über die andere Partei.
12.5 Nach Beendigung geben wir überlassene Unterlagen auf Verlangen zurück oder vernichten sie. Aufbewahrungspflichten und die interne Dokumentation der Mandatsführung bleiben vorbehalten.
13. Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach keine für uns tätigen Personen aktiv abzuwerben. Bei Verletzung ist eine Konventionalstrafe von CHF 20'000 geschuldet; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Nicht erfasst sind Bewerbungen auf öffentlich ausgeschriebene Stellen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs — insbesondere Naturereignisse, Krankheit, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Cyberangriffe auf Dritte — befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag beenden; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gilt auch die E-Mail.
15.2 Wir können diese AGB für künftige Verträge jederzeit anpassen. Für laufende Mandate gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.4 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
15.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Neuhausen am Rheinfall, Schweiz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.